Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
04.12.2009
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
Standards
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IFRS 9 Finanzinstrumente |
Interpretationen
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Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift |
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IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente |
Änderungen
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Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen |
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IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten |
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IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |