Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor

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26.02.2009

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor veröffentlicht.

Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:

uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme;

koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien von Wertpapieren;

koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den Aufsichtsbehörden zu bestätigen;

Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien;

angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat;

angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss;

Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in Anspruch nehmen;

Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate;

Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie

angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden.

Weitere Informationen:

Mitteilung der EU-Kommission zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor (in englischer Sprache, 193 KB)

Presseerklärung (77 KB)

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