Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats

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25.02.2009

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hielt am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab.

Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom zweiten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.

Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
Dienstag, 24. Februar 2009

Die Reaktion des IASB auf die weltweite Finanzmarktkrise

Der SAC erörterte die aktuelle globale Finanzmarktkrise und die Reaktion des IASB auf diese. Der IASB-Vorsitzende und der Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten des IASB umrissen die Tätigkeiten des IASB und des Stabs seit der Herausgabe des Aktionsplans des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) im April 2008. U.a. wurden die folgenden Sachverhalte angesprochen oder erörtert:

Reaktionen von regulatorischer Seite tendierten (unhilfreicherweise) dazu, Sachverhalte in Bezug die Finanzstabilität (aufsichtsrechtliche Regulierung) und 'dynamische Risikovorsorge' zu vermischen. Dies seien getrennte Sachverhalte, die getrennt angegangen werden müssten, aber nicht notwendigerweise von einem Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung.

Die jüngsten Tätigkeiten des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board im Hinblick auf den vorgeschlagenen FAS 133 Umsetzungssachverhalt C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate wurden als noch in der Beratung des FASB befindlich zur Kenntnis genommen. Der Stab des IASB und SAC-Mitglieder stellten fest, dass, falls er in derselben Form wie vorgeschlagen herausgegeben werden sollte, C22 einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP vermindern, jedoch nicht beseitigen würde. IASB und FASB würden auf ihrer gemeinsamen Sitzung im März insbesondere Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen untersuchen.

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise von FASB und IASB war der Ansicht, dass 'finanzielle Stabilität' in den Verantwortungsbereich von Regulatoren falle, wohingegen dem Interesse der Anleger (die nicht über einen statutarischen Zugang zu Informationen verfügen, die üblicherweise Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen) am besten durch eine transparente Rechnungslegung gedient sei, die die wirtschaftlichen Vorgänge des Unternehmens wiederspiegelt.

Die SAC-Mitglieder unterstützten diese Schlussfolgerund, hoben allerdings hervor, dass transparente Rechnungslegung notwendig für Regulatoren sie, um finanzielle Stabilität zu erreichen. Während die SAC-Mitglieder feststellten, dass die Bilanzierung eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Märkte zu spielen habe, sollte sie nicht durch das aufsichtsrechtliche Bedürfnis von Regulatoren getrieben sein. Wie ein SAC-Mitglied es formulierte: 'Finanzielle Stabilität ist wichtig, aber nicht um den Preis, mit den Zahlen zu spielen'.

Es wurde geäußert, dass der IASB zu Beginn der Krise nur 'langsam aus dem Loch' gekommen sei, gepaart mit einer schlechten Kommunikationspolitik. Die Kommunikationspolitik habe sich verbessert, müsse aber anerkennen, dass, auch wenn die Bilanzierung nicht für die Krise verantwortlich sei, sie untrennbar mit ihr verwoben sei.

Während die Verwendung bei beizulegenden Zeitwert grundsätzlich noch viel Unterstützung erfährt, bedürfe es einer größeren Disziplin bei der Frage, wie das Konzept in der Praxis angewendet werde. Ein SAC-Mitglied mit dem Hintergrund eines Finanzregulators sagte, dass es hilfreich wäre, wenn bspw. alle Banken dieselben Bewertungsprinzipien auf dieselben Instrumente anwendeten.

Während IASB (und FASB) sich auf das Ziel einer umfassenden Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für alle Finanzinstrumente konzentrierten, mögen sie erfolgreicher sein, wenn sie einen 'evolutionären' statt einen 'revolutionären' Ansatz wählten und zuließen, dass die Finanzmärkte ihre Glaubwürdigkeit wiedererlangten, bevor drastische Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgenommen würden.

Die Leitlinien des beratenden Expertenpanels zur Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts auf illiquiden und inaktiven Märkten wurden als sehr nützlich angesehen und gelobt.

Im Zuge der Mitteilung von Ergebnissen einer Studie zu der Verwendung der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39, die im Oktober 2008 verabschiedet worden waren, wurde dem SAC gesagt, dass Vermögen mit einem Wert von etwa €7,5 Milliarden umklassifiziert worden sei, was zu einem positiven Effekt für die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von ca. €5,5 Milliarden geführt habe. Die Umklassifizierung wurden in erster Linie aus Gründen des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen. Die Untersuchung zeige den fundamentalen Konflikt zwischen den Interessen von Anlegern und Aufsichtsbehörden.

Der IASB-Vorsitzende legte nahe, dass der IASB in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Allgemeinen drei realistische, alternative Ansätze habe:

(A) Beizulegender Zeitwert für alle Finanzinstrumente

(B) Alle Finanzinstrumente, die 'gehandelt' werden, sollen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; alle anderen würden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ('gehandelt' wurde nicht definiert, schien in diesem Zusammenhang aber zu bedeuten, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich auf der Grundlage von Preisquotierungen oder Geschäftsvorfällen auf einem aktiven Markt bemessen werden kann).

(C) Alle Finanzinstrumente mit Vertragsbedingungen, die die Bestimmung einer Grundlage für Amortisationen zuließen, würden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, alle anderen zum beizulegenden Zeitwert.

(Es wurde angenommen, dass bestimmte Finanzinstrumente wie bspw. sämtliche derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.)

Die SAC-Mitglieder wurden nach ihrer persönlichen Sichtweise befragt. Nach einiger Diskussion fügte der SAC einen zusätzlichen Ansatz D hinzu, nach dem Finanzinstrumente entsprechend der Absicht der Geschäftsleitung entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden. Dies wurde später mit 'auf subjektiven Kriterien basierend' beschrieben.

Bei der Meinungsdarstellung der SAC-Mitglieder ergab sich folgende Verteilung: (A) 2 Mitglieder; (B) oder (C) 'objektive Kriterien': 14; (D) 'subjektive Kriterien': 18. Danach gefragt, ob – falls der IASB ein Modell allein auf Grundlage 'objektiver Kriterien' entwickeln würde – sie Ansatz (B) oder (C) bevorzugten, sprach sich der SAC deutlich für Ansatz (B) aus.

Der SAC-Vorsitzende stellte fest, dass die Kernbotschaft aus dieser Übung darin bestünde, dass eine durchgehende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf kurze oder mittlere Sicht keine Antwort darstelle.

Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

Der Stab der IASC-Stiftung führte in die zweite Phase der Überprüfung der Satzung ein und bat um Stellungnahmen zu vier Sachverhalten:

Sollte der Board erwägen, den Anwendungsbereich der IFRS zu erweitern, um sich eigens gemeinnützigen und Unternehmen des öffentlichen Sektors anzunehmen?

Sollte die Satzung den Gedanken 'prinzipienbasierter Standards' bewahren?

Sollte der IASB eine formelle Verfahrensweise für 'eilbedürftige' Sachverhalte haben?

Sollte der IASB eine größere Rolle bei der Übersetzung der IFRS spielen, bspw. der Veröffentlichung von Dokumenten in mehr als nur einer Sprache?

Viele SAC-Mitglieder beteiligten sich an der Diskussion, wobei eine große Bandbreite an Sichtweisen zum Vorschein kam; die einhellige Meinung aus dieser Sitzung schien folgende zu sein:

Der IASB sollte nicht gebeten werden, Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige oder Unternehmen des öffentlichen Sektors zu behandeln, zumindest nicht zu dieser Zeit. In den Worten eines SAC-Mitglieds würde die Erweiterung des Aufgabenbereichs des IASB auf diese Gebiete einige 'nicht triviale' Sachverhalte beinhalten. Ein anderes Mitglied stellte fest, dass der International Public Sector Accounting Standards Board (IAASB) der bereits gut wahrgenommene Standardsetzer zur Bilanzierung auf diesem Gebiet und sollte dies auch weiterhin sein dürfen.

Es bestand ein klares Einvernehmen, dass die Rechnungslegungsstandards des IASB prinzipienbasiert sein sollten, es gab aber keine einhellige Meinung zu der Frage, ob dies in der Satzung niedergelegt werden sollte.

Es bestand Unterstützung für irgendeine Art von 'eilbedürftiger' Verfahrensweise, allerdings unter dem Vorbehalt, dass immer eine Verpflichtung auf ein Mindestmaß an Konsultation besteht, die allen Interessenten die Möglichkeit eröffne, aussagekräftige Stellungnahmen abzugeben.

Die Rolle der IASC-Stiftung bei der Übersetzung der Arbeiten der IASCF sollte darin bestehen, die einheitlich hohe Qualität der Übersetzungen sicherzustellen.

Scrollen Sie nach unten für unsere Mitschrift vom ersten Tag.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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