Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise

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19.02.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, im Dezember 2008 veröffentlicht.

In den Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es: Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B. über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken unmissverständlich hingewiesen werden.In einer Presseerklärungweist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:

Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.

Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können. Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten, Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung, Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) eingegangen werden.

Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells des Versicherungsunternehmens, einzugehen.

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