Sollen IFRS für alle japanischen börsennotierten Unternehmen gefordert werden?
16.02.2009
Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ) – die Wertpapieraufsicht in Japan – hat mit einer öffentliche Konsultation hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan begonnen.
Die freiwillige Anwendung der IFRS könnte beispielsweise für Konzernabschlüsse bestimmter börsennotierter Unternehmen von der Berichtsperiode an gestattet werden, die am 31. März 2010 endet. Die Entscheidung kann allerdings erst nach der Beurteilung verschiedener Faktoren getroffen werden. |
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Die Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS könnte wohl so etwa 2012 getroffen werden. Dieser Zeitpunkt könnte sich jedoch in Abhängigkeit verschiedener Faktoren und der Ergebnisse der Umsetzung der freiwilligen Anwendung der IFRS nach hinten oder nach vorn verschieben. |
Inhalt des Zwischenberichtentwurfs:
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