Anwendung der IFRS in der Mongolei vorgeschrieben

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16.02.2009

Wir haben eine neue Länderseite zur Rechnungslegung in der Mongolei für Sie angelegt.

Unsere tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit haben wir ergänzt, um die in der Mongolei geltenden Anforderungen wie folgt widerzuspiegeln:

Rechnungslegungsstandards. Im mongolischen Gesetz über die Rechnungslegung ist vorgeschrieben, dass alle profitorientierten und alle gemeinnützigen Unternehmen einschließlich der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Unternehmen im Staatsbesitz und anderer Unternehmen ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellen müssen.

Prüfung. Im Prüfungsgesetz ist vorgeschrieben, dass die Abschlüsse der folgenden Arten von Unternehmen von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden müssen: börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben; große und mittelgroße Unternehmen; Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern; Unternehmen, die sich vollständig oder teilweise im Staatsbesitz befinden; Finanzinstitute einschließlich Banken, Versicherungen, Börsenmaklern und Anlagefonds. Prüfungsstandards werden vom Prüfungsausschuss des mongolischen Wirtschaftsprüferinstituts verabschiedet.

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