Die entsprechende Ankündigung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 79 KB). Die 'Lockerung' gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie wurde in Antwort auf Bitten von verschiedenen pakistanischen Finanzinstitutionen einschließlich Publikumsfonds, Versicherungsunternehmen, Leasinggesellschaften, Banken und der Produktionsunternehmen im Allgemeinen gewährt. Die Aufsichtsbehörde sagte, dass sie die Lockerung gewährt habe, weil die erfolgswirksame Erfassung von Wertberichtigungen auf als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel 'nicht die richtige finanzielle Ertragskraft der Unternehmen widerspiegele'. Dessen ungeachtet wird in der Bekanntmachung der Aufsicht ausgeführt, dass 'diejenigen Unternehmen, die willens sind, den vollen Anforderungen von
IAS 39 nachzukommen, dazu ermuntert werden'. Die früheren und derzeitigen Präsidenten des pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) drückten ihre Unterstützung für die 'Lockerung' aus. Asad Ali Shah, der gegenwärtige Präsident des ICAP, sagte, dass 'derartige Abweichungen von den IFRS in außerordentlichen Situationen auch anderswo in der Welt gesehen wurden'. Die Wettbewerbsaufsicht von Pakistan drückte gleichwohl Bedenken dahingehend aus, dass eine Nichterfassung von Verlusten als irreführende Vermarktung von Wertpapieren aufgefasst werden könnte.