Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

  • AFRAC Image

12.02.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 Z 8b UGB" (67 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Die Stellungnahme behandelt die §§ 237 und 266 UGB idF des Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG).
Diese Bestimmungen beruhen auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards" angeordnet wurde.

Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen.

Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener Geschäftsfälle.

Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.