Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
12.02.2009
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 Z 8b UGB" (67 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen.
Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener Geschäftsfälle.