Heads Up – endgültige Vorschrift der SEC zu XBRL-Angaben
08.02.2009
In einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 92 KB) erörtern unsere amerikanischen Kollegen die kürzlich von der SEC vorgelegte endgültige Regelung, nach der die meisten der bei ihr registrierten Unternehmen Finanzberichte und Anhänge als Teil bestimmter Regeleinreichungen, Registrierungsdarstellengen und Übergangsberichte, die Abschlüsse beinhalten, mit XBRL-Markierungen versehen müssen (einen 'interaktiven Datensatz').
Betroffene Gruppe |
Perioden*, die an oder nach dem ... enden |
---|---|
Inländische und ausländische bei der SEC registrierte Unternehmen, die US-GAAP verwenden und einen weltweiten Streubesitz von mehr als 5 Mrd. Dollar haben |
15. Juni 2009 |
Alle anderen großen inländischen und ausländischen Registranten, die US-GAAP verwenden |
15. Juni 2010 |
Alle verbleibenden bei der SEC registrierten Unternehmen, die US-GAAP verwenden, sowie ausländische Emittenten, die die IFRS in der Fassung des IASB verwenden |
15. Juni 2011 |
*Im allgemeinen wird die erste Einreichung eines interaktiven Datensatzes eines Unternehmen als Teil eines Quartalsberichts nach Formblatt 10-Q oder eines Geschäftsberichts nach Formblatt 20-F resp. 40-F erfolgen. |