Heads Up – endgültige Vorschrift der SEC zu XBRL-Angaben

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08.02.2009

In einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 92 KB) erörtern unsere amerikanischen Kollegen die kürzlich von der SEC vorgelegte endgültige Regelung, nach der die meisten der bei ihr registrierten Unternehmen Finanzberichte und Anhänge als Teil bestimmter Regeleinreichungen, Registrierungsdarstellengen und Übergangsberichte, die Abschlüsse beinhalten, mit XBRL-Markierungen versehen müssen (einen 'interaktiven Datensatz').

Weiterführende Informationen zu XBRL finden Sie auf der XBRL-Seite unserer internationalen Kollegen (in englischer Sprache). In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Anforderungen hinsichtlich der XBRL-Daten nach ihren jeweiligen Startpunkten zusammengefasst.

Betroffene Gruppe

Perioden*, die an oder nach dem ... enden

Inländische und ausländische bei der SEC registrierte Unternehmen, die US-GAAP verwenden und einen weltweiten Streubesitz von mehr als 5 Mrd. Dollar haben

15. Juni 2009

Alle anderen großen inländischen und ausländischen Registranten, die US-GAAP verwenden

15. Juni 2010

Alle verbleibenden bei der SEC registrierten Unternehmen, die US-GAAP verwenden, sowie ausländische Emittenten, die die IFRS in der Fassung des IASB verwenden

15. Juni 2011

*Im allgemeinen wird die erste Einreichung eines interaktiven Datensatzes eines Unternehmen als Teil eines Quartalsberichts nach Formblatt 10-Q oder eines Geschäftsberichts nach Formblatt 20-F resp. 40-F erfolgen.

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