IDW zu Prüfungen bei nicht US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften

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04.02.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben vom 2. Februar 2009 Stellung zu den "Rule Amendments Concerning the Timing of Certain Inspections of Non-U.S.-Firms", die im Dezember von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) veröffentlicht wurden, Stellung genommen (in englischer Sprache, 140 KB).

Geplant ist, die Durchführung bestimmter, nach Vorgaben des Sarbanes Oxley Act erforderlicher Untersuchungen zeitlich nach hinten zu verschieben, weil diese in einigen Ländern aufgrund erheblicher (Rechts-)Probleme noch nicht erfolgt sind. Allerdings ist vorgesehen, die Untersuchungen unabhängig davon durchzuführen, ob betroffene Prüfungsgesellschaften gezwungen wären, ihre nationalen Gesetze zu verletzen. Der PCAOB weist darauf hin, dass eine unkooperative Haltung der Prüfungsgesellschaften im Rahmen von Untersuchungen gegen PCAOB-Regelung 4006 verstößt (und zwar unabhängig von rechtlichen Konflikten der Gesellschaft im Heimatland) und Disziplinarverfahren sowie den Widerruf der Registrierung beim PCAOB nach sich ziehen kann. Das IDW unterstützt den zeitlichen Aufschub, bezweifelt aber, dass dies allein ausreichend ist und schlägt vor, Zwischenlösungen für Fälle zu erarbeiten, in denen die Abstimmung aufgrund zahlreicher involvierter Parteien besonders zeitaufwendig ist (beispielsweise in der EU).

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