Heads Up zu zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten

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04.02.2009

Wie gestern berichtet hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB zur Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingeladen, mit dem in Zwischenabschlüssen die Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen (soweit deren Schätzung praktisch möglich ist), die bisher nach FAS 107 nur im Jahresabschluss gefordert werden.

Die neuen Angaberegelungen würden prospektiv für Zwischenberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Daher müssten Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, vergleichende Fair-Value-Angaben für das erste Quartal 2009 und den Jahresabschluss 2008 zur Verfügung stellen. In dieser Ausgabe des Heads Up wird der Vorschlag näher erläutert (in englischer Sprache, 84 KB).

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