FASB schlägt FSP zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten vor

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03.02.2009

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen neuen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) vorgeschlagen, mit dem in Zwischenabschlüssen Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen.

Der FASB reagiert damit auf wiederholte Anfragen, in denen in den Zeiten der derzeitigen Finanzmarktunruhen Unsicherheit ob der verschiedenen Bewertungsmethoden und der Wertminderung von Finanzinstrumenten zum Ausdruck gebracht wurden. Auch wenn das Problem grundlegend zu lösen ist, entschied der FASB, als Interimslösung die Angabe der beizulegenden Zeitwerte im Zwischenabschluss vorzuschlagen, um Anlegern bei der Einschätzung zu helfen, welche Auswirkungen die gegenwärtigen Marktereignisse auf ein Unternehmen haben. Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenabschlusswürde FAS 107 und APB 28 ändern und für Zwischenberichts- und Abschlussberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Die Kommentierungsfrist endet am 2. März 2009.

Vorgeschlagener FSP FAS 107-b and APB 28-a Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenabschluss (in englischer Sprache, 19 KB)

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