EFRAG-Stellungnahme zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
02.02.2009
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5 eingereicht (in englischer Sprache, 119 KB).
EFRAG stimmt dem Vorschlag im Entwurf, dass die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs den Schwerpunkt auf ‘Geschäftssegmente’ legen sollte, nicht zu. Der Schwerpunkt sollte auf einem umfassenden Konzept von ‘Aufgabe’ liegen, was nicht immer mit der vorgeschlagenen Definition erreicht werden könne. |
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Die Angabepflichten werden als zu umfassend angesehen. |