Februar

Heads Up-Newsletter zum überarbeiteten Rechnunglegungshandbuch der SEC

11.02.2009

Im Dezember 2008 hat die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben dazu einen Heads Up-Newsletter veröffentlicht.

Im Dezember 2008 hat die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben (vgl. unsere Nachricht vom 14. Dezember 2008). Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter, aber da es auch nützliche Informationen für bei der SEC registrierte Unternehmen bietet, ist es auf der Internetseite der SEC eingestellt.
Das Handbuch bietet die Auslegungen des SEC-Stabs zu den Anforderungen in den Formblättern und Teilen der Bestimmungen S-X und S-K sowie Leitlinien zu solchen Themen wie Form und Inhalt der eingereichten Abschlüsse, Einreichung separater Abschlüsse erworbener oder zu erwerbender Unternehmen und zu Anteilen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, Pro-forma Finanzinformationen, Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A) und unverbindlichen Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der das Handbuch erläutert wird. In einem Anhang zum Newsletter werden die wichtigeren Hinzufügungen und Änderungen im Vergleich zur letzten Ausgabe des Handbuchs tabellarisch zusammengefasst. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Heads Up-Newsletter zum neuen Handbuch (122 KB)

PDF-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs (1.175 KB)

HTML-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs auf der Internetseite der SEC

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar ergänzt

11.02.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, 17. Februar, bis Freitag, 20. Februar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung ist heute um den Punkt Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: IAS 17 Leasingverhältnisse — Klassifizierung von Leasingverhältnissen in Bezug auf Grund und Gebäude ergänzt worden. Die Sitzung wird am Donnerstagnachmittag eingeschoben. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 7. Februar 2009 zur Verfügung gestellt haben, entsprechend ergänzt. Das Agendapapier zum Tagesordnungspunkt finden Sie hier.

Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

11.02.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme (in englischer Sprache, 451 KB) zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses ins Netz gestellt.

Drei Hauptkritikpunkte werden genannt:

Das Prinzip des inneren Zusammenhangs bei der Darstellung wird von EFRAG gutgeheißen, die Umsetzung sei jedoch wenig durchdacht und nicht pragmatisch.

Bei der Darstellung operativer Kapitalströme plädiert EFRAG für die indirekte Methode, da die geforderte direkte Methode keine entscheidungsnützlicheren Informationen liefere als die direkte Methode und daher die entstehenden zusätzlichen Kosten nicht rechtfertige.

Die vorgeschlagene Überleitungsrechnung sei interessant, erfordere jedoch die Darstellung zu vieler Zahlen, die wenig Information bieten, die die Kosten für die Bereitstellung rechtfertigen würden. EFRAG schlägt eine verkleinerte Version vor.

Stellungnahmen können bis zum 9. April 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presserklärung von EFRAG.

Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16

10.02.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 ins Netz gestellt (in englischer Sprache, 53 KB).

In beiden Fällen unterstützt EFRAG grundsätzlich die Vorschläge des IASB erhebt aber auch einige Bedenken und Änderungsvorschläge. Stellungnahmen können bis zum 25. Februar 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen und eine Kurzzusammenfassung des Stellungnahmeentwurfs finden Sie in der Presserklärung von EFRAG.

IFRS-Musterkonzernabschluss – Versicherungen

10.02.2009

Das Centre of Excellence unserer britischen Schwesterfirma hat einen Musterkonzernabschluss nach IFRS 2008 für eine Versicherungsgruppe herausgegeben.

Die Angaben basieren auf den IFRS, die bis zum 31. Oktober 2008 herausgegeben waren und für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Ziel des Abschlusses ist es nicht, 'ideale' Angaben zu bieten, die alle Umstände abdecken, sondern die Art der geforderten Angaben zu illustrieren. Die Art und der Umfang der Angaben hängt jeweils von der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeit, der Menge und der Komplexität der Finanzinstrumente und der Versicherungsverträge sowie des entsprechenden Managements ab. Es wird besonders auf Angaben hingewiesen, die einen Bezug auf die derzeitige Finanzmarktkrise und die jüngsten Verlautbarungen des IASB zu Finanzinstrumenten aufweisen können, aber weitere einzelfallbezogene Erwägungen durch die Versicherer sind unabdingbar. Eine Kopie der Deloitte-Angabencheckliste für IFRS 4 und IFRS 7 ist am Ende des Dokuments beigefügt. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 676 KB). Unsere internationalen Kollegen haben alle Musterkonzernabschlüsse und Checklisten auf einer eigenen Seite archiviert.

IASB aktualisiert Vorstellungsbroschüre

10.02.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre 'IASB und IASC-Stiftung: Wer wir sind und was wir tun' herausgegeben.

Die sechsseitige Broschüre gibt einen schnellen Überblick über die Zielsetzung der Organisation, die Struktur, die Mitglieder, die Treuhänder, den Stab, die Schritte des Konsultationsprozesses, die Finanzierung, die Anwendung der IFRS sowie alle Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die IASC-Stiftung gestattet, die Publikation auf IAS PLUS zu veröffentlichen: IASB and the IASC Foundation – Who We Are and What We Do (in englischer Sprache, 755 KB). 

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften in spanischer Sprache

10.02.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung unserer IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 angefertigt.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung unserer IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 angefertigt:

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Wordversion)

Lista de verificación de la presentación y la revelación IFRS 2008 (gezippte Fassung, 397 KB)

spanische Übersetzung von IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008 (gezippte Fassung, 502 KB). Die Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken.

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Pdf-Version)

Lista de verificación de la presentación y la revelación IFRS 2008 (2.756 KB)

spanische Übersetzung von IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008 (1.176 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seiten mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

EU-Kommissar fordert Reform der Verlustrückstellungen

10.02.2009

In einer Rede mit dem Titel 'Die Kreditkrise – Der Blick nach vorn' legte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine Ansichten für die Gründe der gegenwärtigen Probleme an den globalen Finanzmärkten dar.

Er nannte zwei Bilanzierungspunkte – Marktwertbilanzierung und das Verbot 'dynamischer Rückstellungen' (Ansatz von erwarteten und nicht erlittenen Kreditausfällen) – als Faktoren, die zu den Problemen der Finanzinstitute in Europa beigetragen hätten. McCreevys vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier(76 KB), nachfolgend haben wir für Sie einen Abschnitt zu Bilanzierung übersetzt:

Ich wende mich nun den Rechnungslegungsstandards und den Kapitalvorschriften zu. Diese haben die jüngsten Probleme an den Märkten ebenfalls verschärft, da ihre Regelungen 'prozyklisch' sind. Wenn Marktliquidität so sehr abnimmt wie jetzt, verstärken Verkaufsentscheidungen und Bewertungen, die auf dem sogenannten 'Marktwert' basieren, die Abwärtsspirale: Sie führen zu weiteren erzwungenen Verkäufen, die wiederum den Fall der Marktpreise verstärken und beschleunigen. Deswegen habe ich kürzlich Maßnahmen vorangetrieben, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Marktwertbewertung bieten und die es Unternehmen erleichtern, Vermögenswerte aus ihrem Handels- in das Bankbuch zu übertragen.

Dynamische Rückstellungen haben vielen Banken in der Vergangenheit gut gedient. In diesen Unruhen haben sie den spanischen Banken gut gedient, und ich würde eine allgemeinere Rückkehr zu ihnen gerne sehen. Ein System, das bedeutende antizyklische Merkmale aufweist und Banken vorschreibt, in guten Zeiten mehr Kapitalpuffer aufzubauen, die in schlechten Zeiten aufgebraucht werden können, ergibt nicht nur aus der Einzelsichtweise Sinn – Reduzierung des Risikos einer Bankenpleite – sondern auch aus der übergeordneten Sichtweise: Es dient dazu, exzessives Wachstum während Boomphasen zu verhindern. Und es reduziert die Wahrscheinlichkeit, einer stark geschrumpften Kapitalgrundlage in Rezessionszeiten, die dazu führt, dass es bei den Banken zu einer Kreditklemme kommt, was wiederum das Greifen angemessener Rettungspakete verhindert.

Idealerweise sollten wir uns international hinsichtlich eines solchen überarbeiteten Systems abstimmen, und ich werde darauf drängen.

Bankenstudie als Druckversion

09.02.2009

Die im Dezember 2008 veröffentlichte Studie Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten (Vorsicht: 2,12 MB!), die in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg erarbeitet wurde, liegt jetzt als Druckversion vor und kann beim DRSC angefordert werden (bahrmann@drsc.de).

Die im Dezember 2008 veröffentlichte Studie Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten (Vorsicht: 2,12 MB!), die in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg erarbeitet wurde, liegt jetzt als Druckversion vor und kann beim DRSC angefordert werden (bahrmann@drsc.de).

Studie zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien

09.02.2009

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel 'Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien: Warnende Erzählungen für Anleger in Asien' herausgegeben.

In der Studie wird der Schwerpunkt auf Hongkong, China und Südkorea gelegt, und aus dem Blickwinkel eines Anlegers werden die Art und die Hintergründe dieser Geschäftsvorfälle erörtert und Umstände benannt, unter denen Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien Minderheitsanteilseigner geschadet haben. In der Studie, die darauf abzielt, die Interessen der Anleger zu schützen, werden die Wirksamkeit der gegenwärtigen Vorschriften untersucht und folgende Empfehlungen zum Anlegerschutz ausgesprochen:

  • Wachsamkeit der Anleger: Anleger sollten versuchen, Einfluss auf beherrschende Anteilseigner zu nehmen, wenn Geschäftsvorfälle angekündigt werden, und sie sollten wachsamer bei der Überprüfung sein, wenn sie zur Abstimmung gegeben werden.
  • Wirksame Genehmigungsverfahren und Inkenntnissetzung: Bei der Bestimmung der Unvoreingenommenheit eines unabhängigen Beraters sollten Geschäftsvorfälle von Unternehmensleitern genehmigt werden, die kein persönliches Interesse an dem Vorfall haben, und die Anleger sollten zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen sollte eine Genehmigung durch die Anteilseigner erfolgen.
  • Unabhängigkeit des Aufsichtsrats: In Situationen, in denen die Unternehmensführung auch die Mehrheit der Anteile hält, hat der Aufsichtsrat eine um so größere Pflicht, seine Aufgabe zu erfüllen, die Interessen der unabhängigen Anteilseigner zu schützen.
  • Größere Transparenz: Unternehmen sollten freiwillig die Identität und die Anteilsbesitzverhältnisse nahe stehender Parteien angeben. Selbiges gilt für die Kontrollen, die installiert sind, um solche Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien zu überwachen und darüber zu berichten.
  • Rechtliche Absicherung der Vorschriften: Vor dem Hintergrund des Ausmaßes der Verluste, die Minderheitsanteilseigner durch missbräuchliche Geschäftsvorfälle erleiden können, ist eine Rückversicherung des Schutzes ihrer Interessen, Unternehmen gesetzlich haftbar zu machen, wenn sie Vorschriften verletzen.

Der IASB arbeitet derzeit an einem Projekt, in dessen Rahmen die Relevanz von Angaben zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien nach IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen verbessert werden sollen. Die Studie wurde von dem Finanzanalysten Lee Kha Loon und Abe De Ramos verfasst, die beide dem Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institutes angehören. Wir stellen sie auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung der Autoren zur Verfügung. Sie können die Studie hier herunterladen (in englischer Sprache, 812 KB).

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