CNBV gibt Regelungen zur IFRS-Einführung heraus

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27.01.2009

Am 27. Januar 2009 hat die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) Änderungen am Börsengesetz (Disposiciones de Carácter General Aplicables a las Emisoras de Valores y a Otros Participantes del Mercado de Valores, oder Circular Única de Emisoras) in Bezug auf die Einführung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen verabschiedet.

Die Übernahme ist für börsennotierte Unternehmen im Jahr 2012 verpflichtend, wobei eine vorzeitige Übernahme schon bereits ab 2008 möglich ist. Die so erstellten Abschlüsse müssen außerdem nach den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) anstelle der mexikanischen Prüfungsstandards geprüft werden.

Eine Ausnahme von den oben genannten Regelungen gilt für Finanzinstitute.

Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will.

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