IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor
31.01.2009
Auf Grundlage der Beschlüsse, die auf der IASB-Sitzung im Januar 2009 gefasst wurden, hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf ED/2009/1 mit dem Titel Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16) herausgegeben.
IFRIC 9: Die vorgeschlagene Änderung an IFRIC 9 ist eine Folgeänderung, die aufgrund der geänderten Definition eines Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 notwendig wurde, die im Januar 2008 veröffentlicht wurde. Der Board schlägt vor, eingebettete Derivate aus dem Anwendungsbereich der Interpretation auszunehmen, die in Verträgen enthalten sind, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, eines Zusammenschlusses von Unternehmen untergemeinschaftlicher Beherrschung oder einer Gründung eines Joint Ventures erworben wurden. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen – zeitgleich mit Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008). |
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IFRIC 16: Der vorgeschlagenen Änderung zufolge soll Unternehmen gestattet werden, ein Instrument als Sicherungsinstrument bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu verwenden, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Der IASB schlägt in dem Standardentwurf vor, Paragraf 14 von IFRIC 16 dahingehend zu ändern, dass der in Parenthese enthaltene Kommentar '(mit Ausnahme des ausländischen Geschäftsbetriebs, der selbst abgesichert wird)' gestrichen wird. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. |
Standardentwurf (in englischer Sprache, 450 KB) |
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Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB) |
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