Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

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23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 117 KB) zum IASB-Entwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 eingereicht.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereichezu überarbeiten und zusätzliche Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt würde:

Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144 beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

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