IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta
23.01.2009
Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die am 23. Dezember hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden, nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen.