IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta

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23.01.2009

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die am 23. Dezember hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden, nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen.

Wären die Vorschläge verabschiedet worden, hätten die Angaben bereits im Abschluss für 2008 gezeigt werden müssen.

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