DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 5

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16.01.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Änderung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (ED Discontinued Operations - Proposed Amendments to IFRS 5) verabschiedet (in englischer Sprache, 66 KB).

In drei wesentlichen Punkten lehnt der DSR den Entwurf ab:

in der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs,

in den Angabeerfordernissen für Teile eines Unternehmens, die nicht die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs erfüllen, und

in der rückwirkenden Anwendung der überarbeiteten Definition.

Stellungnahmen gleichen Inhalts wurden auch an EFRAG und den FASB gesendet.

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