FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate
15.01.2009
Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung von Derivaten eingestellt.
Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate. Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei. IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember 2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird.
Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden. |