Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB

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12.01.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) verabschiedet (35 KB).

Dieser befasst sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- oder Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente in handelsrechtlichen Abschlüssen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmen ist.

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