Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
'FASB erweitert Angaben zu Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer' veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).
In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) 132(R)-1 Angaben des Arbeitgebers über Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer erörtert, durch das FASB-Standard 132(R) Angaben des Arbeitgebers über Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer geändert wurde. Nach dem FSP sind detaillierte Angaben über die Planvermögenswerte eines Arbeitgebers erforderlich; dies schließt Anlagestrategien, wesentliche Kategorien an Planvermögen, Risikokonzentrationen innerhalb der Planvermögenswerte sowie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Planvermögenswerte verwendete Bewertungsverfahren ein.