Die meisten Finanzinstitute in der EU haben keine Vermögenswerte umklassifiziert

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08.01.2009

Einer Studie des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zufolge haben viele Banken in der Europäischen Union sich bis jetzt dafür entschieden, die Möglichkeit, die der IASB im Oktober 2008 IAS 39 hinzugefügt hatte, nämlich bestimmte Finanzinstrumente aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren, nicht zu nutzen.

CESR untersuchte die Anwendung der Umklassifizierungsänderung durch Finanzinstitute in der EU in den Zwischenberichten des dritten Quartals und den entsprechenden Lageberichten. Die Studie von CESR umfasst alle 22 Finanzinstitute des FTSE Eurotop 100 Index und 78 andere Finanzinstitute. Die 100 Unternehmen entstammen 21 EU-Mitgliedstaaten. Folgende Ergebnisse traten zutage:

Mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen aus dem Finanzsektor hatten in ihrem Abschluss zum dritten Quartal 2008 keine Finanzinstrumente umklassifiziert.

Bei den Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index hatten fast zwei Drittel keine Finanzinstrumente in den entsprechenden Kategorien umklassifiziert.

In dem Bericht nimmt CESR auch Stellung zu einer Frage der Europäischen Kommission nach der Ansicht von CESR hinsichtlich Bilanzierungsfragen, die über die Umklassifizierung hinausgehen:

Fair-Value-Option. CESR ist der Meinung, dass es notwendig sei, "die Auswirkungen der Anwendung der Fair-Value-Option bald genauer zu untersuchen". Dies schließe die Frage ein, ob eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten gestattet sein solle, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden.

Eingebettete Derivate. CESR begrüßt den neuesten Entwurf des IASB zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und ermutigt den IASB und den FASB, zusammenzuarbeiten, um zu untersuchen, ob weitere Klarstellungen in Bezug auf eingebettete Derivate benötigt würden. "Darüber hinaus würde CESR empfehlen, dass der IASB Leitlinien zu den Hauptarten der abgedeckten synthetischen Strukturen zur Verfügung stellt und angibt, welche Faktoren für die Emittenten wichtig sind, um festzustellen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt und ob es wenn getrennt zu bewerten ist. Dies Klarstellung sollte auch verdeutlichen, dass eingebettet Arten von Finanzgarantien nicht getrennt bewertet werden müssen."

Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Posten. CESR empfiehlt, dass der IASB die Fragen untersucht, die die Wertminderung von Finanzinstrumenten betreffen, die zur Veräußerung verfügbar sind.

Im Bericht von CESR wird außerdem empfohlen, dass der IASB Konsultationsprozeduren entwickelt (die auch eine öffentliche Konsultation beinhalten), die es in seltenen Fällen gestatten würden, "die Standards als Reaktion auf dringende Umstände zu ändern". Den vollständigen Bericht von CESR in englischer Sprache finden sie hier (95 KB).

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