Januar

IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta

23.01.2009

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die am 23. Dezember hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden, nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen.

Wären die Vorschläge verabschiedet worden, hätten die Angaben bereits im Abschluss für 2008 gezeigt werden müssen.

Heads Up-Newsletter zum IASB-Entwurf ED 10 zu Konsolidierung

23.01.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel IASB gibt Entwurf zur Konsolidierung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 149 KB).

In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erörtert. Bei einer Fertigstellung würde ED 10 IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung — Zweckgesellschaften ersetzen.

Newsletter zu den Konsolidierungsvorschlägen des IASB

23.01.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Vorschläge für einen neuen Standard zu Konsolidierung veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erläutert, mit dem ein neuer Standard vorgeschlagen wird, der die Vorschriften aus IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung — Zweckgesellschaftenersetzen soll. Die Kommentierungsfrist endet am 20. März 2009.

In ED 10 wird eine neue Definition von Beherrschung eines Unternehmens vorgeschlagen, die auf eine große Bandbreite von Situationen zutreffen würde und die durch Strukturierung zu umgehen schwieriger würde. Die Vorschläge enthalten auch verbesserte Angabeerfordernisse, die einen Anleger in die Lage setzen würden, das Ausmaß einzuschätzen, zu dem die Berichtseinheit in die Einrichtung spezieller Strukturen involviert ist, sowie die Risiken, denen das Unternehmen durch diese speziellen Strukturen ausgesetzt ist. Die vorgeschlagene Definition lautet:

Eine Berichtseinheit beherrscht an anderes Unternehmen, wenn die Berichtseinheit die Möglichkeit besitzt, die Aktivitäten des anderen Unternehmens so zu leiten, dass das Unternehmen Nutzen für die Berichtseinheit generiert.

Nach IAS 27 lautet die Definition "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen". "Möglichkeit, die Aktivitäten des anderen Unternehmens zu leiten" ist weiter gefasst als "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen" und würde daher den Umfang der Konsolidierung ausweiten. So hätte zum Beispiel nach den Vorschlägen eine Berichtseinheit die Möglichkeit, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu leiten, obwohl es weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält.

Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 117 KB) zum IASB-Entwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 eingereicht.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereichezu überarbeiten und zusätzliche Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt würde:

Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144 beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in Europa übernommen

22.01.2009

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital auszuweisen.

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Januar

22.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, dass im Rahmen des KMU-Projekts die Bezeichnung wieder "nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen" lauten soll (Non-publicly Accountable Entities, NPAE) und dass immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Laufzeit einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte über eine Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren abgeschrieben werden sollen.

Neuer IDW EPS und neue IDW Prüfungshinweise verabschiedet

21.01.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner letzten Sitzung die unten genannten Verlautbarungen verabschiedet.

Sie werden in den nächsten Heften der IDW Fachnachrichten und im kommenden Supplement der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721). Der Entwurf steht auf der Seite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung.

IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2)

IDW Prüfungshinweis: Berichterstattung über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel nach Landeskrankenhausrecht (IDW PH 9.420.1)

Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts

21.01.2009

Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA) im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB).

Danach gilt folgendes:

RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden.

Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit.

RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden.

RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Januar

21.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden folgende Entscheidungen getroffen:

Verabschiedung, vorbehaltlich schriftlicher Abstimmung, von IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden.

Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um die Beschränkung aufzuheben, dass das Sicherungsinstrument für die Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nicht durch den ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten werden kann, dessen Nettoinvestition abgesichert wird. Diese Änderung wird einem verkürzten Konsultationsprozess unterworfen, damit sie für Zwischenberichte zum 30. Juni 2009 zur Verfügung steht.

Änderung des Anwendungsbereichs von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate. Es wird ein Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen herausgegeben, so dass die Änderung zum 1. Juli 2009 in Kraft treten könnte (zeitgleich mit der Überarbeitung von IFRS 3 aus dem Jahr 2008).

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

21.01.2009

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals geändert worden.

Der erste Tagesordnungspunkt am Donnerstagmorgen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der für die Fortsetzung der Diskussion vom heutigen Tag gedacht war, ist gestrichen worden. Die Sitzung beginnt mit der Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 — Fair-Value-Hierarchie und Angaben zum Liquiditätsrisiko um 10:15 Uhr Londoner Zeit.

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