Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7. EG-Richtlinien

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29.07.2009

Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen.

In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden, weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der englischsprachigen Presseerklärung(13 KB) heißt es:

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden, mehr Zeit für die Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung durchzuführen. Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr nicht mehr erscheinen.

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