IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 1

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23.07.2009

Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards herausgegeben.

Die Änderungen gelten der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen und sollen sicherstellen, dass Unternehmen, die die IFRS anwenden, keine unnötigen Kosten oder Belastungen beim Übergangsprozess entstehen. Mit den Änderungen werden:

Unternehmen, die die Vollkostenmethode anwenden, von der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf Öl- und Gasvermögenswerte ausgenommen und

Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen von der Einschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält ausgenommen, wenn die Anwendung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften zum gleichen Ergebnis geführt hat.

Der ursprüngliche Entwurf dieser Änderungen enthielt auch Vorschläge in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle. Diese Vorschläge wurden aufgrund der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und in den Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen aufgenommen, den der IASB ebenfalls heute veröffentlicht hat. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (102 KB). Die Änderungen stehen ab heute eIFRS-Abonnenten auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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