Zwei Verlautbarungen des IDW
18.06.2009
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015) verabschiedet.
Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Sie finden ihn in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.