Zwei Verlautbarungen des IDW

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18.06.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015) verabschiedet.

Die Verlautbarung berücksichtigt, dass mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben wurde. Auch die Änderungen im Steuerrecht hinsichtlich der (steuerlichen) Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung flossen ein. Der HFA äußert sich in der Verlautbarung zu den Voraussetzungen, unter denen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 Vermögensgegenstände auch handelsrechtlich degressiv abgeschrieben werden können bzw. - unter Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit - weiter degressiv abzuschreiben sind. Der IDW Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2009 veröffentlicht werden.

Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Sie finden ihn in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.

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