US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

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18.06.2009

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll.

Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.

Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.

Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.

Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.

Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.

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