Japan bewegt sich in Richtung IFRS für börsennotierte Unternehmen

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13.06.2009

Am 11. Juni 2009 hat der Planungs- und Koordinierungsausschuss des Wirtschaftlichen Bilanzierungsrats (Business Accounting Council, BAC) eine Sitzung über die Anwendung der IFRS in Japan abgehalten.

Der BAC ist ein Gremium zu Bilanzierungsfragen, das die Finanzmarktaufsicht in Japan berät. Bei der Sitzung verabschiedete der BAC den Entwurf eines 'Fahrplans' in Richtung IFRS in Japan: Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan (Zwischenbericht) (in englischer Sprache, 78 KB). Die wichtigsten Beschlüsse in dem Zwischenbericht sind die folgenden:

Es ist sachgerecht, dass die wahlweise Anwendung der IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, im Konzernabschluss börsennotierter Unternehmen, deren Finanz- oder Geschäftsaktivitäten international ausgerichtet sind, ab dem Geschäftsjahr zugelassen werden sollte, das im März 2010 endet.

Eine Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS im Konzernabschluss aller börsennotierten Unternehmen sollte etwa 2012 gefällt werden, obwohl der Zeitplan in Abhängigkeit verschiedener Faktoren verkürzt oder verlängert werden kann. Es ist wichtig sicherzustellen, dass es ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung von mindestens drei Jahren verbleibt, bevor die verpflichtende Anwendung beginnt. Die verpflichtende Einführung würde höchstwahrscheinlich 2015 oder 2016 beginnen, wenn die Entscheidung 2012 erfolgte.

Dieser Zwischenbericht wird nun dem Plenum des BAC zugeleitet, das wahrscheinlich im Verlauf dieses Monats tagen wird. Hier können Sie die Ankündigung der japanischen Finanzmarktaufsicht zum Zwischenbericht des BAC einsehen (in englischer Sprache).

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