Überarbeitung DRS 5, 15 und 15a

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11.06.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) beabsichtigt eine umfassende Überarbeitung der die Konzernlageberichterstattung betreffenden Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS).

Grundlage dieser Überarbeitung ist die Durchführung einer Erhebung bei Erstellern, Abschlussprüfern, Analysten und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, um Informationen über die Erfahrungen der befragten Parteien mit den entsprechenden DRS zu gewinnen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Erhebung wird der DSR entscheiden, bezüglich welcher Inhalte und wie die betreffenden DRS überarbeitet werden. Darüber hinaus wird die Unterstützung durch eine Expertengruppe in Erwägung gezogen.

Unter Anderem auf Grund der sich durch das BilMoG ergebenden Änderungen in Bezug auf die Konzernlageberichterstattung hat sich der DSR in seiner letzten Sitzung dazu entschieden, eine Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS in 2009 vorzunehmen, um den Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 (hier Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2009) an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere sind folgende Themen betroffen: Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen, Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid), Angaben in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten, Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, Übernahmerelevante Angaben, beeinträchtigte Prognosefähigkeit von Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise.

Der DSR beabsichtigt, den entsprechenden E-DRS im Spätsommer dieses Jahres zu veröffentlichen und die überarbeiteten Regelungen zur Lageberichterstattung nach Berücksichtigung eingehender Kommentare vor dem Jahresende zu verabschieden.

Die gleichlautende Pressemitteilung des DRSC können Sie hier herunterladen (24 KB).

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