Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 29. Mai 2009 den IDW Rechnungslegungshinweis:
Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen (IDW RH HFA 1.016) verabschiedet.
Anlass war das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches die Möglichkeit aufgehoben hat, sogenannte Ansammlungsrückstellungen zu bilden. Der HFA äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen es in einem handelsrechtlichen Abschluss als zulässig anzusehen ist, in Anlehnung an den "Komponentenansatz" von IAS 16 die Beträge der planmäßigen Abschreibung einer Sachanlage komponentenweise zu bestimmen. Der IDW RH HFA 1.016 wird in Heft 7 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/ 2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.