IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN

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09.06.2009

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung sind heute vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union geladen worden.

In der Europäischen Union waren im Rahmen der Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original(157 KB)):

Die Minister werden mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt, Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten, einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen. Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz angesehen werden können, zu adressieren, wurde hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen in der internationalen Bilanzierungspraxis für Finanzinstrumente und möglichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern.

In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (21 KB)):

Der IASB hat wahrgenommen, dass die Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst. Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein, die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit) sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können. Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu erreichen.

[...]

Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist kritisch für das Erreichen globaler Standards und das wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen, ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den IFRS verpflichtet fühlt.

[...]

Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass, wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss. Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark. In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist. Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB, dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.

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