Juni

Zwei Verlautbarungen des IDW

18.06.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015) verabschiedet.

Die Verlautbarung berücksichtigt, dass mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben wurde. Auch die Änderungen im Steuerrecht hinsichtlich der (steuerlichen) Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung flossen ein. Der HFA äußert sich in der Verlautbarung zu den Voraussetzungen, unter denen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 Vermögensgegenstände auch handelsrechtlich degressiv abgeschrieben werden können bzw. - unter Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit - weiter degressiv abzuschreiben sind. Der IDW Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2009 veröffentlicht werden.

Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Sie finden ihn in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.

Einladung zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

18.06.2009

In seiner 34. Sitzung hat das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen.

Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, beispielsweise zu folgenden Themen erörtern:

die bilanzielle Behandlung von

Kurzarbeitergeld,

Lebensarbeitszeitkonten,

Restrukturierungsmaßnahmen,

Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,

Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen,

Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen und

Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte.

Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit werden in diesem Zusammenhang gebeten, bis zum 14. August 2009 weitere Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den oben genannten Beispielen unter besonderer Herausstellung der Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzmarktkrise beim RIC einzureichen (info@drsc.de).

US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

18.06.2009

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll.

Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.

Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.

Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.

Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.

Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.

Mitschrift vom zweiten und dritten Tag der Boardsitzung

18.06.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Juni, bis Freitag, 19. Juni 2009, zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Sitzung, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.

Tagesordnung für die Sitzung des SAC am 22. und 23. Juni 2009

18.06.2009

Der International Accounting Standards Board wird am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Juni 2009, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) in London tagen.

Die Sitzung wird am Montag und Dienstagmorgen öffentlich abgehalten und kann besucht werden. Die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die Sitzung des Standardbeirats
22.-23. Juni 2009, London

Montag, 22. Juni 2009

Einleitende Worte zur Eröffnung der Sitzung

Einheitliche Anwendung der IFRS

Überblick über die vergangenen vier Monate

Tätigkeiten auf Ebene des IASB

Finanzmarktkrise

Konvergenzprojekte

Sonstige Aktivitäten

Tätigkeiten von SAC-Mitgliedern

Prioritäten des IASB

Finanzinstrumente

Wie soll der IASB auf dringende Sachverhalte reagieren?

Dienstag, 23. Juni 2009 (nur vormittags)

Finanzinstrumente - Fortsetzung

Darstellung des Abschlusses und sonstiges Gesamtergebnis

Überprüfung der Satzung (Teil 2)

Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'

18.06.2009

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden herausgegeben.

Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden dargestellt werden. In dem Papier wird ausgeführt, dass in den IFRS vorgeschrieben sei, dass Bewertungserfolge aus Änderungen des 'eigenen Kreditrisikos' zu buchen seien, wenn Schulden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würden, dass aber Einige das Ergebnis als kontraintuitiv ansähen (d.h. Bewertungsgewinne zu erfassen angesichts sich verschlechternden Bonität). In dem Diskussionspapier werden diese Bedenken aufgegriffen und andere Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung von Schulden untersucht. Das Thema 'Eigenes Kreditrisiko' ist für eine Reihe von IASB-Projekten von Bedeutung, insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Versicherungsverträgen, der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerten. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2009 erbeten. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB), dort finden sich auch Links auf das Diskussionspapier und die Ausarbeitung des Stabs.

Zwei Heads Up-Newsletter zu außerbilanziellen Posten

17.06.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei neue Heads Up-Ausgaben veröffentlicht, in denen sie die jüngst vom FASB herausgegebenen Standards Nr. 166 Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) erörtern.

Mit Standard 166 werden die Ausbuchungsleitlinien in Standard 140 geändert und die Konsolidierungsausnahme für qualifizierende Zweckgesellschaften abgeschafft. Durch Standard 167 werden die Konsolidierungsleitlinien geändert, die auf Unternehmen mit variabler Beteiligungshöhe anzuwenden sind (sog. Variable Interest Entities, VIE). Der IASB adressiert ähnliche Sachverhalte in seinen Projekten zu Ausbuchung und Konsolidierung. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (beide in englischer Sprache):

FASB gibt neuen Standard zu Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten heraus (172 KB)

FASB ändert die Konsolidierungsleitlinien in Bezug auf Unternehmen mit variabler Beteiligungshöhe (210 KB)

Zwei Arten, Abonnent der neuen Kodifizierung des FASB zu werden

17.06.2009

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat die zwei Arten bekannt gegeben, Abonnent seiner neuen Kodifizierung der Standards zu werden, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt.

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat bekannt gegeben, dass es zwei Arten geben wird, Abonnent seiner neuen Kodifizierung der Standards zu werden, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt:

Fortgeschrittene Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, ergänzt um eine große Bandbreite an unterstützenden Werkzeugen wie Textsuche, Querverbindungen sowie Zugang zu früheren Versionen der Inhalte. Die jährliche Abonnementgebühr beträgt US$850 für eine einzelne Nutzerlizenz.

Grundlegende Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, allerdings nur mit begrenztem Zugriff auf die unterstützenden Werkzeuge. Diese Version wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei der Kodifizierung handelt es sich um ein Online-Suchsystem, das die einzige Quelle verbindlicher, nicht staatlicher US-GAAP ist. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie hier einsehen. Eine gebundene Ausgabe der FASB-Kodifizierung in vier Bänden wird vermutlich Ende August 2009 verfügbar sein – der Preis dafür steht noch nicht fest. Am Montag, den 22. Juni 2009, wird der FASB von 20:00 bis 21:00 Uhr MESZ eine Internetsendung zum Übergang auf die Kodifizierung ausstrahlen.

EFRAG-Vollversammlung benennt Mitglieder des neuen Aufsichtsrats

17.06.2009

Als weiteren Schritt der Umsetzung der verbesserten Struktur, die auf Stärkung des europäischen Einflusses auf den Standardsetzungsprozess des IASB abzielt, hat die Vollversammlung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf ihrer Versammlung am 11. Juni 2009 die ersten dreizehn Mitglieder des neuen Aufsichtsrats von EFRAG (Supervisory Board, SB) ernannt.

Als weiteren Schritt der Umsetzung der verbesserten Struktur, die auf Stärkung des europäischen Einflusses auf den Standardsetzungsprozess des IASB abzielt, hat die Vollversammlung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf ihrer Versammlung am 11. Juni 2009 die ersten dreizehn Mitglieder des neuen Aufsichtsrats von EFRAG (Supervisory Board, SB) ernannt:

Pär Boman, Svenska Handelsbanken, Präsident der schwedischen Bankenvereinigung

Peter Chambers, Legal & General Investment Management, nicht geschäftsführender Direktor des FRC

Claudio de Conto, Pirelli, früheres IFRIC-Mitglied

Gérard de la Martinière, Vereinigung der europäischen Versicherer und Rückversicherer (European Insurance and Reinsurance Federation, CEA)

Patrick De Vos, Groupe Bruxelles Lambert

Gerhard Hofmann, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Robin Jarvis, Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), Professor der Kingston University

John Kellas, früherer Vorsitzender des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)

Jorge Gil Lozano, spanischer Sparkassenverband

Patrice Marteau, Vorsitzender von ACTEO, stellvertretender Vorsitzender des SAC (IASCF)

Jens Røder, PwC, früherer IASCF-Treuhänder

Peter Sampers, Royal DSM NV, Professor der Universität Maastricht

Hans van Damme, Präsident des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Féderation des Experts Comptables Européens, FEE)

Der Vorsitzende und weitere drei Mitglieder werden nach Abschluss des Nominierungsprozesses der Europäischen Kommission ernannt.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen

16.06.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf zu Ausbuchungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 223 KB).

EFRAG ist der Meinung, dass Ausbuchungssachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise priorisiert werden sollten. Ein umfassendes Projekt zu Ausbuchungen müsse allerdings ebenfalls angegangen werden, jedoch solle dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In Bezug auf das vorgeschlagene Ausbuchungsmodell äußert EFRAG deutliche Bedenken. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 9. Juli 2009 erbeten.

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