AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte

  • AFRAC Image

31.03.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor. Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzesbestimmungen des UGB.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.