DSR veröffentlicht Hinweis zur Prognoseberichterstattung

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27.03.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) nimmt unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Wirtschaftskrise und der nur schwer einschätzbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Stellung zum Prognosebericht gemäß DRS 15 - Lageberichterstattung.

Der DSR hat sich zur Veröffentlichung des Hinweises entschieden, da die Frage nach einer angemessenen Berücksichtigung dieser Beeinträchtigungen im Rahmen der Prognoseberichterstattung im Konzernlagebericht an ihn herangetragen wurde. In dem Hinweis erläutert der DSR die sachgerechte Auslegung der in § 315 HGB und DRS 15 kodifizierten Anforderungen an den Prognosebericht vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Umstände der aktuellen Wirtschaftskrise - einen vollständigen Verzicht auf den Prognosebericht und auf qualitative Trendaussagen hält der DSR für nicht vertretbar. Lesen Sie den vollständigen Hinweis zum Prognosebericht gemäß DRS 15 — Lageberichterstattung (25 KB).

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