IFRS in Argentinien ab 2011

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26.03.2009

Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen.

In der Verlautbarung des FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 62 KB) – heißt es, dass die IFRS herausgegeben durch den International Accounting Standards Board (IASB) in der vom IASB veröffentlichten spanischen Übersetzung angewendet werden müssen – keine lokalen Anpassungen. Nach dieser Verlautbarung ist es Unternehmen, deren Wertpapiere nicht auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden, gestattet, die IFRS anzuwenden, wenn sie das möchten. Sie muss allerdings noch durch die argentinische Wertpapierkommission (Comisión Nacional de Valores, CNV) genehmigt werden; dies wird im zweiten Quartal 2009 erwartet. Nach Genehmigung durch die CNV wird die Verlautbarung für Abschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am 1. Januar 2011 beginnen, sowie für die Zwischenabschlüsse dieser Geschäftsjahre. Mit der Verlautbarung würden alle bestehenden IFRS übernommen. Sie enthält außerdem die Verpflichtung, alle künftigen Änderungen an den IFRS durch weitere Verlautbarungen zu übernehmen.

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