Wir unterstützen das vom IASB vorgeschlagene Konsolidierungsmodell nicht

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23.03.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 219 KB) zu dessen Entwurf zu konsolidierten Abschlüssen eingereicht.

Darin äußern wir Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen neuen Konsolidierungsmodells und geben der Überzeugung Ausdruck, dass dieses noch einmal überdacht und erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werden sollte. Wir unterstützen jedoch die sofortigen Verbesserungen an den konsolidierungsbezogenen Angaben..

Die Prinzipien, die dem in dem Entwurf vorgeschlagenen Konsolidierungsmodell zugrunde liegen, sind nicht allgemein anerkannt, und die Leitlinien im Entwurf sind in einigen grundlegenden Bereichen uneindeutig und inkonsistent. Dies gilt nicht zuletzt für das Versäumnis, zwischen "Macht, zu kontrollieren" (power to control) und "Möglichkeit, zu kontrollieren" (ability to control) zu unterscheiden. Ohne eine klare Definition von Kontrolle wird es schwierig sein, den endgültigen Standard zu interpretieren und einheitlich anzuwenden. Dann aber werden die Abschlüsse von Konzernen weniger vergleichbar und verständlich sein und nicht besser. Wir sind nicht der Meinung, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form eine Verbesserung der bestehenden IFRS darstellt.

Es ist unabdingbar, dass der Board zeitnah auf die globale Finanzmarktkrise und auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums reagiert. Wir sind deshalb der Meinung, dass verbesserte Angabeerfordernisse so schnell wie möglich herausgegeben werden sollten. An späterer Stelle in diesem Schreiben werden wir auf bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Angabevorschriften eingehen. Weitere Schritte jedoch müssen unternommen werden, einschließlich sachgerechter Feldversuche, um angemessen den Bedenken hinsichtlich des Konsolidierungsmodells selbst entgegenzutreten. Sobald die Ergebnisse dieser zusätzlichen Untersuchungen vorliegen, sollte unserer Meinung nach der Standard zur Konsolidierung noch einmal zur Stellungnahme veröffentlicht werden.

Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

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