IASB bittet um Übermittlung von Sichtweisen zu Vorschlägen des FASB

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21.03.2009

Wie wir bereits in unserer Nachricht vom 19. März angekündigt haben, hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu den Vorschlägen des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht, die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zum Gegenstand haben.

Beide Vorschläge des FASB wurden als Entwurfsfassung von Stabspositionen (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben und sind dazu gedacht, zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu vermitteln und die Wertminderungsbestimmungen für bestimmte Anlagen in Schuld- und Beteiligungstiteln zu ändern. Bei den Vorschlägen handelt es sich um:

Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)

Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)

Obwohl die vorgeschlagenen FSPs eine unmittelbare Reaktionen auf spezifische Ersuchen in den USA sind, ist der IASB der Ansicht, dass (angesichts seiner Selbstverpflichtung, gemeinsam mit dem FASB bei der Adressierung von Sachverhalten zusammenzuarbeiten, die im Zuge der Finanzmarktkrise entstanden sind), es nützlich wäre, die Sichtweise interessierter Kreise zu den vorgeschlagenen FSPs des FASB abzufragen, bevor eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob die Vorschläge formal mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Jedwede vorgeschlagene Änderung an den IFRS würde Gegenstand des üblichen Standardsetzungsprozesses sein. Sie können das IASB-Dokument kostenfrei von der Internetseite des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Der IASB sähe es gern, wenn Sichtweisen bis zum 20. April 2009 bei ihm per Email eingingen (iasb @ iasb.org).

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