Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC

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14.03.2009

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC.

Seine vollständige Aussage in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir Auszüge für Sie.

Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden Leitlinien.

In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen, aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].

Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein. [...].

Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:

  1. FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
  2. bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
  3. weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
  4. die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
  5. weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
  6. Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
  7. weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten ergriffen werden; und
  8. die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.

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