IASB stellt Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klar

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12.03.2009

Der IASB hat heute die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die der IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte.

Der IASB hat heute die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die der IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte.

Nach der Umklassifizierungsänderung ist es Unternehmen gestattet, bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umzuklassifizieren. Mit den heute veröffentlichten Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wird klargestellt, dass bei Umklassifizierung aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert alle eingebetteten Derivate neu beurteilt werden und wenn notwendig separat im Abschluss erfasst werden müssen.

Die Änderungen sind Teil der Reaktionen des IASB auf Ansichten, die bei den Gesprächen am Runden Tisch geäußert wurden, die gemeinsam mit dem FASB im November und Dezember 2008 organisiert worden waren. Teilnehmer hatten den IASB gebeten, die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klarzustellen, um abweichende Handhabungen in der Praxis zu vermeiden.

Die dargestellten Änderungen sind rückwirkend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden.

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB).

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