EFRAG nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung Teil II

  • EFRAG Image

09.03.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bei der IASC-Stiftung ihre Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 146 KB).

Drei Punkte hebt EFRAG besonders hervor:

Der Agendasetzungsprozess des IASB müsse geändert und stärker konsultativ angelegt werden. Das beträfe auch Priorisierungsfragen und Projektumfangsentscheidungen.

Entscheidungen über eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme von Entwürfen, an denen noch bedeutende Änderungen vorgenommen wurden, müssten im Rahmen eines definierten Prozesses getroffen und begründet werden, dessen Einhaltung von den Treuhändern überwacht werden müsse.

Die Umsetzung der neuen Satzung und ihrer Prozesse müsse sorgfältig überwacht werden.

Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die Rolle der Bilanzierung in der Entwicklung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise untersucht werden müsse. Insbesondere müsse vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen der Standardsetzungsprozess noch einmal genau geprüft werden. Dies hat nach Meinung von EFRAG nicht unbedingt im Rahmender Überarbeitung der Satzung zu erfolgen, sollte aber in den nächsten Monaten und nicht erst bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung der Satzung in fünf Jahren geschehen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.