März

IASB-Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen

19.03.2009

Der IASB hat das lang erwartete Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung herausgeben.

In diesem wird ein neuer Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vorgeschlagen, der sogenannte Rights-of-use-Ansatz. Der wesentliche Unterschied dieses Ansatzes gegenüber der bisherigen Bilanzierungsweise liegt darin, dass die tradierte Unterscheidung in Finanzierungs- und Mietleasingverhältnissen und damit die dichotome „alles oder nichts“-Entscheidung abgeschafft wird — jedes Mietverhältnis wäre in Höhe seiner Dauer zu bilanzieren. Im Gegenzug wäre eine Verbindlichkeit über die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen zu erfassen. Der Board ist bei seinen Überlegungen davon ausgegangen, dass die Frage, ob der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer ist, in vielen Fällen nicht eindeutig zu beantworten ist, dagegen die Frage, ob zukünftig Zahlungsverpflichtungen bestehen, in jedem Fall bejaht werden muss. Nach dem Rahmenkonzept bestehen damit Schulden, die bis dato nicht bilanziert werden, was ein klarer Verstoß gegen die eigene Bilanzierungskonzeption und folglich zu ändern sei. Technisch gesehen würde ein Leasingnehmer nach diesem Ansatz keine Güter erwerben, sondern Nutzungsrechte. Dazu wird das vermietete Gut gedanklich in zeitanteilige Nutzungsrechte zerlegt und dem Leasingnehmer in Höhe der Dauer des Leasingverhältnisses zur Verfügung gestellt. Durch diese Art der Verbuchung kommt es somit zu einer graduellen Ausbuchung auf Seiten des Leasinggebers. Dass diese Logik viel für sich hat und konzeptionell kaum anfechtbar ist, wird mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten. Die Problematik liegt in den möglichen Auswirkungen auf andere Arten schwebender Geschäfte, insbesondere Dauerschuldverhältnissen: Müssten demnach Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls bilanziert werden, weil der Arbeitgeber eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und ein zeitanteiliges Nutzungsrecht an der Arbeitskraft des Mitarbeiters besitzt? Müssten klassische Mietverhältnisse bei Immobilien nunmehr ebenfalls ex ante angesetzt werden?

Sie können sich das englischsprachige Diskussionspapier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juli 2009 erbeten.

Neuer Alert von Deloitte Neuseeland

19.03.2009

Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen What's New Alertveröffentlicht (in englischer Sprache, 127 KB), in dem eine Überblick über alle neuen und überarbeiteten Verlautbarungen geboten wird, die entweder erstmals zum 31. März 2009 anzuwenden sind oder die vorzeitig zu diesem Datum angewendet werden können.

In dem Alert werden außerdem die aktuellen Entwürfe zusammengefasst, die möglicherweise mit rückwirkenden Daten des Inkrafttretens verabschiedet werden, bevor die Abschlüsse eines Unternehmens zum 31. März 2009 freigegeben werden. In dem Alertwerden zwei große Themen für 2009 identifiziert:

Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Rechnungslegung einschließlich solcher Bereiche wie Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderung, Klassifizierung von Schuldinstrumenten als lang- oder kurzfristig, Fremdwährungsrisiken und die zugehörigen Angabevorschriften.

Die Frage, ob eine in einzelnen Schritten erfolgende vorzeitige Anwendung der Standards, die die "nächste Welle" der IFRS ausmachen einer Einführung auf einen Schlag in den Berichtsperioden 2009/2010 vorzuziehen ist. Dabei geht es auch um neue oder überarbeitete Standards zur Segmentberichterstattung, zu Fremdkapitalkosten, zur Darstellung des Abschlusses, zu anteilsbasierter Vergütung, zu Unternehmenszusammenschlüssen und zu Konzern- und separaten Abschlüssen.

DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 24

19.03.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Änderung von IAS 24 – Beziehungen zum Staat (ED Relationships with the State - Proposed amendments to IAS 24) verabschiedet.

Der DSR äußert verschiedene Bedenken, die ihn schließlich dazu bewegen, einen viel weiter reichenden Vorschlag zur Änderung von IAS 24 zu äußern: Beschränkung von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Wesentlichen auf die Parteien, die "Beherrschung" oder "gemeinschaftliche Beherrschung" ausüben. Die Stellungnahme gegenüber dem IASB, die gleichzeitig die Stellungnahme gegenüber EFRAG darstellt, finden sie hier (in englischer Sprache, 59 KB).

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im März

19.03.2009

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

Diskussionspapier zu Leasinggeschäften erschienen

19.03.2009

Das heute morgen von uns avisierte Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung ist nun erschienen (in englischer Sprache, 594 KB).

Es beschränkt sich weitgehend auf Vorschläge zur Änderung der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer — die Bilanzierung beim Leasinggeber soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Projekts überarbeitet werden. Das Diskussionspapier steht Ihnen bis zum Ende der Kommentierungsfrist am 17. Juli 2009 in der Rubrik "Open to Comment" auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen englischsprachigen Snapshot (90 KB), in dem die folgenden Fragen erläutert werden:

Warum hat der IASB dieses Projekt unternommen?

Was ist der Umfang des Projekts?

Welche Sachverhalte werden abgedeckt?

Welche Ideen stehen hinter dem Ansatz?

Wie geht es weiter?

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (60 KB). Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus dem Diskussionspapier:

Bilanzierung durch den Leasingnehmer

Ansatzprinzip.Für alle Leasinggeschäfte hat der Leasingnehmer folgendes anzusetzen:

einen Vermögenswert, der sein Recht darstellt, den Leasinggegenstand während der Leasingdauer zu nutzen (der 'Right-of-use'-Vermögenswert) und

eine Verbindlichkeit über künftig zu leistende Leasingzahlungen.

Bestandteile eines Leasingvertrags.Der Leasingnehmer erfasst die einzelnen Bestandteile eines Leasingvertrags (wie beispielsweise Verlängerungs- oder Kaufoptionen, Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen oder Restwertgarantien) nicht separat. Stattdessen würde der Leasingnehmer folgendes ansetzen:

einen einzigen 'Right-of-use'-Vermögenswert, der erworbene Optionen einschließt, und

eine einzige Verpflichtung, Leasingzahlungen zu leisten, die Verpflichtungen einschließt, die aus Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen und Restwertgarantien entstehen.

Bewertung der Schuld. Die Verpflichtung des Leasingnehmers ist anfänglich zum Barwert der Leasingzahlungen (einschließlich einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzung der bedingten Leasingzahlungen) abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens anzusetzen. Folgebewertungen erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bewertung des Vermögenswerts. Der 'Right-of-use'-Vermögenswert des Leasingnehmers ist anfänglich zu Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Barwert der Leasingzahlungen über die wahrscheinlichste Leasingdauer (dies kann Verlängerungen einschließen), abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens. Der Leasingnehmer schreibt den 'Right-of-use'-Vermögenswert über den kürzeren der beiden Zeiträume, wahrscheinlichste Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des Vermögenswerts, ab.

Bilanzierung durch den Leasinggeber

Das Diskussionspapier widmet sich hauptsächlich der Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Es werden jedoch auch einige Sachverhalte beschrieben, die in einem künftigen vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung durch den Leasinggeber adressiert werden müssen.

IASB bittet um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung

19.03.2009

Der IASB hat verkündet, die Meinungen von Interessengruppen zu zwei Vorschlägen des US-amerikanischen Standardsetzers FASB einholen zu wollen, die dessen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung und der Wertminderung von Finanzinstrumenten gelten (siehe unsere Nachrichten vom 17. März und 18. März 2009).

Die vorgeschlagenen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung werden außerdem an den Expertenbeirat verwiesen, den der IASB 2008 eingerichtet hatte, um Fair-Value-Bewertung in inaktiven Märkten zu erörtern. Die Ergebnisse der Meinungseinholung von Interessengruppen und dem Expertenbeirat werden vom IASB erwogen werden, bevor entschieden wird, ob offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden sollen. Eine Aufforderung zur Meinungsäußerung wird im Lauf der Woche auf der Internetseite des IASB erscheinen. Wir werden Sie weiter informieren.

FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus

18.03.2009

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am 1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)

Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)

Presseerklärung des FASB

IDW hinterfragt Anwendung der ISA für KMU

18.03.2009

In einem Schreiben (73 KB) an den Nationalen Normenkontrollrat regt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Grundsatzdiskussion an, ob die Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) das richtige Instrument auch für die Abschlussprüfung bei mittelständischen Unternehmen sind.

Das IDW hat Zweifel, dass die ISA für die Zielgruppe der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) geeignet sind, weil die Standards auf die Prüfung großer, internationaler Gesellschaften abzielten. Außerdem böten sie dem Wirtschaftsprüfer wenig Spielraum für eigene Ermessensentscheidungen und seien für KMU sehr kostenintensiv.

CEBS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten

18.03.2009

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht mit dem Titel Bewertung der Maßnahmen, die in Bezug auf die im Bewertungsbericht von CEBS vom Juni 2008 genannten Sachverhalte ergriffen wurden veröffentlicht (in englischer Sprache, 251 KB).

In diesem neuen Bericht werden die Maßnahmen eingeordnet, die vom IASB und von Banken ergriffen wurden, "um die Bewertung von komplexen und illiquiden Finanzinstrumenten mit dem Ziel zu verbessern, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Banken zu erhöhen". In Bezug auf die vom IASB ergriffenen Maßnahmen werden im Bericht folgende Schlüsse gezogen:

Zuallererst sollte der IASB sich zum Ziel setzen, in weiterem Sinne bewertungsbezogene Themen wie beispielsweise die Feststellung der Wertminderung bei zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten, die Behandlung von Gewinnen am Tag 1 und die Bestimmung der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos und damit zusammenhängende Angaben zu adressieren.

Der IASB sollte weiterhin bestimmte Aspekte der Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung klarstellen.

Klarstellungen sollten außerdem hinsichtlich aller Aspekte der Umklassifizierung von Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die eingebettete Derivate enthalten.

CEBS beabsichtigt, die vorläufigen Abschlüsse der europäischen Banken für 2008 zu prüfen und bis Ende März 2009 einen Bericht zur Transparenz der Rechnungslegung und der Sachgerechtigkeit der Angaben zu veröffentlichen.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im März

18.03.2009

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

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