Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. Mit dem Entwurf wird eine Korrektur des Problems vorgeschlagen. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 27. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB, in der auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthalten ist, finden Sie
hier.