Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte
27.05.2009
Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform.
Presseerklärung und Faktenübersicht (139 KB) |
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vollständiger Bericht (7.172 KB) |
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Kurzfassung des Berichts (356 KB) |
Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.
Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem, dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen. Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden. Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor, dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2. und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden. Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht. In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein, US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von beidem), die ihr sachgerecht erscheint. Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden. Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu, weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.] |