IFRIC wurde gebeten, die Bedeutung und Auslegung der Formulierung 'bedeutend oder anhaltend' klarzustellen, die in IAS 39.61 verwendet wird und nach der ein Unternehmen zur Erfassung einer Wertberichtigung verpflichtet ist, wenn der Rückgang des Werts 'bedeutend oder anhaltend' ist. Obwohl IFRIC vorläufig entschieden hat, den Sachverhalt seinem Arbeitsprogramm nicht hinzuzufügen, weil der IASB beschleunigt an einem Projekt zur Ersetzung von IAS 39 arbeitet, hatte IFRIC Bedenken, dass einige Anwendungen der Wertminderungsanforderungen in der Praxis nicht mit dem Standard vereinbar sind. Dementsprechend werden in der vorläufigen Agendaentscheidung einige Inkonsistenzen angeführt und IFRICs Schlussfolgerungen zu diesen genannt. IFRIC hat um Stellungnahmen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung gebeten, die es auf seiner Sitzung am 9./10. Juli 2009 zu finalisieren gedenkt. Die Maiausgabe von
IFRIC Update können Sie
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