Deloitte nimmt Stellung zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien

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06.05.2009

Die Mitgliedsfirmen von Deloitte in Europa haben gemeinsame eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien eingereicht (in englischer Sprache, 7.765 KB).

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hatte im März 2009um Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten werden, beinhalten:

Struktur der Richtlinien

allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung

Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen

welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten

elektronische Einreichungen

Aussehen der Abschlussbestandteile

Anhang

Bewertungssachverhalte

Konsolidierungsvorschriften

Die Kommission erwartet den Abschluss ihrer Untersuchung der Stellungnahmen und die Unterbreitung vorgeschlagener Änderungen an den Richtlinien gegenüber dem Europäischen Parlament bis Ende des Jahres 2009. Nachfolgend haben wir für Sie zwei Auszüge aus unserer Stellungnahme übersetzt:

Stellungnahme in Bezug auf Bilanzierungsoptionen und nationale 'Zusätze' zu den Richtlinien

Unserer Meinung nach sollten in den Richtlinien prinzipiell den Mitgliedstaaten keine Optionen, die sich auf reine Rechnungslegungsfragen beziehen (also den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden), eingeräumt werden. Die Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU nützt Anwendern (größere Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der EU) und Erstellern (reduzierte Kosten für Konzerne und Kostendegression allgemein) und erleichtert grundsätzlich grenzüberschreitenden Handel und Dienstleistungen einschließlich Rechnungslegung und Prüfung. Wir erkennen jedoch an, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten Bilanzinformationen unterschiedlich genutzt werden und dass weiterhin ein Bedarf bestehen kann, bestimmte Optionen einzuräumen im Hinblick auf zusätzliche Informationen, die aus steuer- oder unternehmensrechtlichen Gründen oder aus Praxis- oder Regelungserfordernissen gefordert werden und die sich aus dem Wirtschaftsumfeld des einzelnen Mitgliedstaates ergeben. Hier wären die einzelnen Mitgliedstaaten gefordert, die zusätzlichen Kosten für Unternehmen zu rechtfertigen, die sich aus der Anwendung dieser Optionen ergeben, und zusätzliche Vorschriften zu denen in den Bilanzierungsrichtlinien zu erlassen, die im Zusammenhang mit den Bedürfnissen in den einzelnen Mitgliedstaaten stehen.

Stellungnahme in Bezug auf IFRS für KMU

Auf kurze und mittelfristige Sicht werden die (überarbeiteten) Bilanzierungsrichtlinien weiterhin den europäischen Bilanzierungsrechtsrahmen für nicht börsennotierte Unternehmen bilden. Wir sind jedoch der Meinung, dass dies auf lange Sicht nicht so bleiben sollte, da ihrem Wesen nach die Richtlinien nicht flexibel genug sind, die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen widerzuspiegeln, und sie nicht unbedingt Sichtweisen von außerhalb Europas widerspiegeln. Wir unterstützen die Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards, die je nach Gegebenheiten für nicht rechenschaftspflichtige Unternehmen und KMU angepasst werden und im Rahmen eines stabilen und unabhängigen Standardsetzungsprozesses entwickelt werden. Der Erhalt eines parallelen europäischen Rahmenkonzepts auf lange Sicht stellt keine gute Nutzung von Ressourcen dar und nützt europäischen Erstellern und Anwendern nicht.

Wir regen daher an, dass die Kommission daran arbeitet, einen Mechanismus für die Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, mit dem diesen die Option eingerichtet wird, direkt den demnächst erscheinen Standard des IASB für nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden. Dieser Mechanismus sollte auf einem Test basieren, der zeigt, dass die Anfordernisse aus den Richtlinien mit der Anwendung dieses vereinfachten IFRS erfüllt werden.

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