Mai

Verkündung des BilMoG

28.05.2009

Am 28. Mai 2009 wurde das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) als Gesetz vom 25. Mai 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es steht Ihnen in der elektronischen Fassung des Bundesgesetzblattes zur Verfügung. Bitte wählen Sie folgenden Pfad: Bundesgesetzblatt-> Teil I -> 2009 -> Nr. 27 vom 28.05.2009 -> Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Seite 1102 ff.).

Geschäftsberichte des FRC, des FASB/ der FAF, des IFAC und der SEC

28.05.2009

Leser von IAS PLUS mögen an den folgenden kürzlich veröffentlichten Geschäftsberichten interessiert sein, aus denen wir hier kurze Auszüge übersetzen.

Die Verknüpfungen führen jeweils auf die vollständigen Berichte im englischen Original.

Geschäftsbericht des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) 2008-2009

Wir nehmen mit Besorgnis die jüngsten Verstärkungen des politischen Drucks sowohl auf den IASB als auch auf den FASB wahr. Obwohl wir der Suche nach möglichen Verbesserungen bei der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung offen gegenüberstehen, sind wir der Ansicht, dass in den begrenzten Bereichen, in denen sie angewendet wird, sie weitaus sachgerechter ist als jegliche Alternative, die bisher gefunden wurde... Wir hegen weiterhin starke Bedenken, dass die EU ihre eigene Version der IFRS einführen könnte und nicht die Standards wie sie vom IASB herausgegeben werden. Im November 2008 wurde ein vom ASB koordinierter Brief, der von britischen Anwender aus einer großen Bandbreite von Interessengebieten unterzeichnet wurde, in der Financial Times veröffentlicht; darin wurde betont, wie wichtig es ist, dass die EU nicht ihre eigene Version der IFRS einführt.

Geschäftsbericht der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) 2008

Glücklicherweise ist die internationale Zusammenarbeit in der Rechnungslegungsstandardsetzung nichts Neues und gut etabliert. Wir arbeiten weiterhin aktiv mit dem International Accounting Standards Board (IASB) zusammen, um unser Vorgehen zu koordinieren und um unsere Standards in wesentlichen Bereichen zu verbessern und zu konvergieren – das bezieht sich auch auf diejenigen, die die Bilanzierung von Finanzinstrumenten betreffen. Unsere gemeinsamen Bemühungen bei der Standardsetzung haben von Rückmeldungen profitiert, die wir bei einer Reihe von Gesprächen am Runden Tisch erhielten, die wir im November und Dezember 2008 zu Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise abhielten, und von den laufenden Diskussionen unserer hochkarätig besetzten Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise. Jenseits der Finanzmarktkrise arbeiten wir weiterhin mit dem IASB bei anderen Projekten zusammen, die darauf abzielen, einen gemeinsamen Satz hochwertiger und weltweit anwendbarer Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. Im September veröffentlichten die Boards eine aktualisierte Fassung ihres Arbeitsabkommens von 2006 und legten künftige Meilensteine bei den wichtigsten gemeinsamen Projekten fest, die zur Entwicklung gemeinsamer hochwertiger Standards führen sollen. Im Oktober 2008 veröffentlichten die Boards ein Diskussionspapier mit unseren vorläufigen Ansichten zu bedeutenden Verbesserungen bei der Darstellung des Abschlusses und im Dezember veröffentlichten wir ein gemeinsames Diskussionsdokument zu dem sehr wichtigen Thema der Erlöserfassung.

Geschäftsbericht des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) 2008

Ein wichtiges Merkmal des Berichts ist der Abschnitt zu erbrachten Leistungen, in dem die geplanten Leistungen des IFAC mit denen, die tatsächlich erbracht wurden, in fünf Bereichen gegenüber gestellt werden:

Standards und Leitlinien

Qualität der Förderung

Internationale Zusammenarbeit

Vertretung des Berufsverbands im öffentlichen Interesse

Informationsleistungen

Dieser Abschnitt des Geschäftsberichts, in dem umfassend die Leistungen beschrieben werden, die vom IFAC 2008 erbracht wurden, ist von besonderer Bedeutung in der Erfüllung der Rechenschaftspflicht des IFAC gegenüber seinen Mitgliedern. Aus diesem Grund haben wir durch unabhängige Prüfer eine Bestätigung der Verlässlichkeit dieser Informationen gesucht und diese auch erhalten.

Geschäftsbericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) 2008

Mitten in der globalen Finanzmarktkrise haben sich die starken internationalen Partnerschaften, die die SEC in den letzten Jahren aufgebaut hat, als unschätzbar erwiesen. Über die letzten Jahre hat die SEC Vereinbarungen über Informationsteilung für die Durchsetzung und aufsichtliche Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in der ganzen Welt unterzeichnet und umgesetzt. Dies schließt Aufsichtsvereinbarungen von 2007 in Bezug auf die Aufsicht über NYSE-Euronext und ISE Eurex sowie Vereinbarungen von 2008 über die Weitergabe bestimmten Informationen über nicht börsennotierten Emittenten in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards ein.

IPSASB bestätigt seine IFRS-Konvergenzstrategie

28.05.2009

Auf seiner Sitzung in Washington vom 18. bis 21. Mai 2009 bestätigte der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), dass er sich weiterhin seinem globalen IFRS-Konvergenzprogramm und der Entwicklung von Standards zur Behandlung von Finanzinstrumenten verpflichtet fühlt.

Der IPSASB bestätigte, dass er seinen gesamten Konsultationsprozess zu den drei Entwürfen zu Finanzinstrumenten fortsetzen wird, die er am 23. April 2009 herausgegeben hat, und diesen nicht aufschieben wird, um den Abschluss der gegenwärtigen Projekte zu Finanzinstrumenten des IASB abzuwarten. Die drei IPSASB-Entwürfe (die hier heruntergeladen werden können: www.ifac.org/EDs) sind die folgenden:

Entwurf ED 37 Finanzinstrumente: Darstellung,

Entwurf ED 38 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und

Entwurf ED 39 Finanzinstrumente: Angaben.

Der IPSASB wird jegliche Änderungen, die schließlich vom IASB vorgenommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend berücksichtigen. Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 31. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB finden Sie hier (33 KB).

Vier EFRAG-Übernahmeempfehlungen und Auswirkungsanalysen

28.05.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu vier IASB-Verlautbarungen abgeschlossen und Auswirkungsanalysen erstellt.

EFRAG empfiehlt in allen Fällen eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In den entsprechenden Presserklärungen von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalysen und die Empfehlungsschreiben.

Presseerklärung zur Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IFRS 7

Presseerklärung zur Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39

Presseerklärung zur Übernahmeempfehlung hinsichtlich IFRIC 17

Presseerklärung zur Übernahmeempfehlung hinsichtlich IFRIC 18

IASB-Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

28.05.2009

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Leitlinien dazu herausgegeben, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird.

Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung. Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Stellungnahmen werden bis zum 28. September 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB, in der auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthalten ist, finden Sie hier.

Überblick über die Vorschläge im Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Definition des beizulegenden Zeitwerts. Der IASB schlägt eine Definition des beizulegenden Zeitwerts über den Abgangspreis vor: "der Preis, der zum Bewertungszeitpunkt in einer ordentlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern bei Veräußerung eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung ein Schuld bezahlt würde".

Vorteilhaftester Markt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird eine Veräußerung oder eine Übertragung im vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld angenommen, der dem Unternehmen zugänglich ist.

Bewertungsannahmen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld sind Annahmen zu verwenden, die Marktteilnehmer bei der Bewertung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden.

Höchster und bester Nutzen eines Vermögenswerts. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts ist anzunehmen, dass der Vermögenswert an einen Marktteilnehmer veräußert wird, der ihn seiner höchsten und besten Nutzung zuführen will.

Annahme der Übertragung einer Schuld. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Schuld ist anzunehmen, dass die Schuld zum Bewertungszeitpunkt an einen Marktteilnehmer übertragen wird.

Tag-1-Gewinne/-Verluste. In vier Fällen, die im Entwurf identifiziert werden, kann die Bewertung beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweichen. Ein Unternehmen würde jegliche daraus entstehenden Gewinne oder Verluste ansetzen, solange in dem entsprechenden IFRS für den Vermögenswert oder die Schuld nichts Anderes gefordert wird.

Bewertungstechniken. In dem Entwurf werden Leitlinien zu Bewertungstechniken einschließlich spezifischer Leitlinien zu Märkten, die nicht länger aktiv sind, vorgeschlagen. Die Bewertungstechniken müssen mit dem 'Marktansatz', dem 'Einkommensansatz' oder dem 'Kostenansatz' im Einklang stehen. Ein Unternehmen hat die Bewertungstechnik zu wählen, die den Umständen am ehesten entspricht und für die ausreichend Daten für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen.

Hierarchie der Eingaben in die Bewertung.Im Entwurf wird eine Fair-Value-Hierarchie vorgeschlagen, nach der die Eingaben in die Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts drei Ebenen zugeordnet werden:

Eingaben der Ebene 1 sind Preisquotierungen (unangepasst) für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven Märkten, die dem Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt zugänglich sind.

Eingaben der Ebene 2 sind Eingaben, die keine Preisquotierungen nach Ebene 1 sind und die für den Vermögenswert oder die Schuld direkt (als Preise) oder indirekt (abgeleitet von Preisen) beobachtbar sind.

Eingaben der Ebene 3 sind Eingaben für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (unbeobachtbare Eingaben).

Angaben. In dem Entwurf werden verschiedene Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts oder der Schuld bestimmt wurde -- "Informationen, die den Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, die Methoden und Eingaben einzuschätzen, die für die Entwicklung solcher Bewertungen verwendet wurden, und bei Bewertungen, für die bedeutende unbeobachtbare Eingaben verwendet wurden (Ebene 3), die Auswirkungen der Bewertungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das andere vollständige Einkommen für die Periode nachzuvollziehen".

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

28.05.2009

Unsere britischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet.

In dieser Ausgabe werden die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die der IASB auf seiner Sitzung am 22. April 2009 getroffen hat, detailliert erläutert. Es handelt sich um die folgenden:

Versicherer sollen beim Abschluss neuer Geschäfte Erträge erfassen.

Die Erträge aus dem Neugeschäft stellen zusammen mit den Kosten, die aufgewendet werden mussten, um die Geschäfte abzuschließen, die Bestandteile dar, auf denen die erstmalige Berechnung der verbleibenden Marge oder der Ansatz von Tag-1-Verlusten aufbaut.

Die dritte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #3 of the Insurance Accounting Newsletter (240KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen.

IASB schlägt Änderungen an IFRIC 14 vor

28.05.2009

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung herausgegeben.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. Mit dem Entwurf wird eine Korrektur des Problems vorgeschlagen. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 27. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB, in der auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthalten ist, finden Sie hier.

"Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise — quo vadis, IASB?"

28.05.2009

Der Deloitte-Partner Dr. Andreas Barckow ist vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum Honorarprofessor der Justus-Liebig-Universität Gießen berufen worden.

Prof. Barckow ist Leiter des IFRS Centre of Excellence Frankfurt, IFRS-Leiter der Deloitte SE und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). In seiner Antrittsvorlesung Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise — quo vadis, IASB? setze sich Prof. Barckow mit der Finanzmarktkrise und ihren Ursachen sowie möglichen Erklärungsmustern auseinander und untersuchte die Reaktion des IASB auf die Herausforderungen. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers stellen wir jetzt auf IAS PLUS die Folien zur Vorlesung zur Verfügung (9.610 KB).

IFRS-Musterkonzernabschluss in polnischer Sprache

27.05.2009

Unsere polnischen Kollegen haben die Publikation 'Wzorcowe Skonsolidowane Sprawozdanie Finansowe 2009 według MSSF' veröffentlicht – einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 in polnischer Sprache.

Dieser Musterkonzernabschluss zeigt die Bilanzierungs- und Angabevorschriften nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Sie können sich den Musterkonzernabschluss für ein Berichtsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 hier herunterladen: Wzorcowe Skonsolidowane Sprawozdanie Finansowe 2009 według MSSF (3.697 KB, 120 Seiten). Bitte beachten Sie, dass dieser Abschluss diejenigen IFRS widerspiegelt, die bis zum 5. März 2009 für die Anwendung in Europa übernommen wurden. IFRS, die für 2009 in Kraft treten aber bis zum 5. März 2009 noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden waren, werden nicht widergespiegelt.

Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte

27.05.2009

Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform.

Der Ausschuss ist eine unabhängige und unparteiische Forschungseinrichtung, die der Verbesserung der Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte gewidmet ist. Dem Ausschuss gehören 25 Führungskräfte aus den Bereichen Investition, Unternehmertum, Finanzierung, Recht, Bilanzierung und Forschung an, unter ihnen zwei Treuhänder der IASC-Stiftung (Samuel A. DiPiazza, Jr. und Robert R. Glauber). Außerdem zählen zu den Mitgliedern William C. Freda, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführender Partner von Deloitte USA, und William G. Parrett, früherer Vorstand von Deloitte weltweit. Der Bericht ist Ergebnis einer einjährigen Studie zur Finanzmarktkrise und den Hauptschwächen des Regulierungssystems. Wesentliche Punkte, die angesprochen werden, sind Kapitalanforderungen, Beschlussfassungsprozeduren, die Regulierung von Hedge Fonds und Private Equity, der Verbriefungsprozess, Credit Default Swaps und andere Derivate, Angabe- und Bilanzierungsstandards, die Praxis der Kredit-Ratingagenturen und die US-amerikanische Aufsichtsstruktur insgesamt. In dem Bericht werden 57 praxisbezogene und spezifische Empfehlungen für eine Regulierungsreform ausgesprochen, von denen einige auch Bezug auf den IASB und den FASB nehmen. In Kapital 4 Verbesserung der Rechnungslegungsstandardswerden zwei Bilanzierungsthemen untersucht, die im Rahmen der Finanzmarktkrise aufgekommen sind: die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und die Konsolidierungsvorschriften. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Presseerklärung und Faktenübersicht (139 KB)

vollständiger Bericht (7.172 KB)

Kurzfassung des Berichts (356 KB)

Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.

Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem, dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen.

Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden. Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor, dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2. und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden.

Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht. In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein, US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von beidem), die ihr sachgerecht erscheint.

Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden. Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu, weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.]

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