IASB gibt kleine Änderungen an der Pensionsbilanzierung heraus

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26.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute eine kleinere Änderung an seinen Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsplänen herausgegeben.

Die Änderung gilt der Interpretation IFRIC 14, die ihrerseits eine Auslegung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer darstellt. Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Nach der Änderung wird nun gestattet, dass ein Unternehmen den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert darstellt. Die Änderung Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften tritt verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ab den Abschlüssen zum Jahresende 2009 ist zulässig. Die Änderung ist rückwirkend von Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzuwenden. eIFRS-Abonnenten ist die Änderung der Interpretation ab heute zugänglich. Gedruckte Exemplare können auch über die Internetseite des IASB bestellt werden. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 99 KB).

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