Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der IASCF-Satzung Stellung
26.11.2009
Am 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden.
Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board |
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Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung |
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Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
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Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt |
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Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen |
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Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen |
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Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board |
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Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:
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Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss |
Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).
Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben |
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Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen Stellung zu beziehen. Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt. Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann. Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber – infolge des in der Satzung niedergelegten Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird – an den IASB zwecks Bearbeitung überführt werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee besser zu nutzen. |
Hintergrundinformationen zur Überprüfung der IASCF-Satzung 2008-2009 finden Sie hier.