Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"

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25.11.2009

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst.

Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.

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